AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Smartronik Manuel Heinzl
Großfilling 17
94469 Deggendorf
Deutschland

– nachfolgend „Smartronik“ genannt – und seinen Kunden über Reparatur-, Diagnose- und Datenrettungsleistungen sowie über den Verkauf von Waren und Ersatzteilen.

Kunde kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gilt: Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Smartronik ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Reparaturanfrage und Reparaturauftrag

Reparatur- und Diagnoseaufträge können insbesondere über das Online-Auftragsformular, durch Einsendung, persönliche Übergabe oder über die 24/7-Abgabestation erteilt werden.

Ist eine Leistung mit einem festen Preis angegeben und wird diese vom Kunden verbindlich ausgewählt und beauftragt, erfolgt die Reparatur grundsätzlich zu dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angezeigten Preis.

Bei Leistungen mit „Preis auf Anfrage“, Diagnoseaufträgen oder Fällen, bei denen Art und Umfang des Defekts noch nicht abschließend feststehen, kann nach Überprüfung des Geräts ein gesondertes Reparaturangebot erstellt werden.

Ergibt die Diagnose, dass weitere oder andere Arbeiten erforderlich sind, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, wird der Kunde vor Durchführung dieser zusätzlichen Arbeiten informiert. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten werden grundsätzlich erst nach entsprechender Freigabe durchgeführt.

3. 24/7-Abgabestation

Smartronik stellt am Standort eine 24/7-Abgabestation zur Verfügung. Geräte können dort unabhängig von den regulären Öffnungszeiten zur Bearbeitung hinterlegt werden.

Für die Abgabe stehen insbesondere folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Vorab online erstellter Auftrag

Der Kunde kann bereits vor der Abgabe über das Online-Auftragssystem von Smartronik einen Reparatur- oder Diagnoseauftrag erstellen.

Der dabei erstellte Auftragsschein ist dem Gerät beizulegen bzw. entsprechend den Hinweisen am Standort mit dem Gerät zu verbinden. Anschließend kann das Gerät in einem freien Fach der Abgabestation hinterlegt und das Fach verschlossen werden.

2. Auftragserstellung vor Ort per QR-Code

Wurde vorab noch kein Auftrag erstellt, kann der Kunde den an der Abgabestation bereitgestellten QR-Code scannen und den Auftrag über das Online-Formular erstellen.

Zur eindeutigen Zuordnung ist der am Standort bereitgestellte Kennzeichnungszettel mindestens mit dem Namen des Kunden zu versehen und am bzw. beim Gerät anzubringen. Anschließend kann das Gerät in einem freien Fach hinterlegt und das Fach verschlossen werden.

3. Handschriftlicher Auftragszettel

Ist eine Online-Auftragserstellung vor Ort aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich, kann der bereitgestellte Auftragszettel handschriftlich ausgefüllt und zusammen mit dem Gerät hinterlegt werden.

Der Kunde hat die für die Bearbeitung und Zuordnung erforderlichen Angaben vollständig und lesbar einzutragen.

Bei allen Abgabevarianten ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das hinterlegte Gerät eindeutig einem Auftrag bzw. seinen Kontaktdaten zugeordnet werden kann.

Soweit nicht für die Reparatur oder Diagnose erforderlich, sollen keine SIM-Karten, Speicherkarten, Ladegeräte, Kabel, Originalverpackungen oder sonstigen Zubehörteile mit dem Gerät hinterlegt werden.

Smartronik bestätigt die Übernahme bzw. Erfassung des Geräts nach der Entnahme aus der Abgabestation und Zuordnung zum jeweiligen Auftrag.

Die bloße Ablage eines Geräts ohne ausreichende Angaben ermöglicht gegebenenfalls noch keine Bearbeitung. Smartronik ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten die für die Zuordnung, Diagnose oder Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen beim Kunden anzufordern.

4. Vertragsschluss

Die Darstellung von Reparaturleistungen, Waren und Preisen auf der Website stellt, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Mit dem Absenden eines entsprechend gekennzeichneten Reparaturauftrags gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählten Leistungen ab.

Bei einer unverbindlichen Reparaturanfrage oder einer Leistung mit „Preis auf Anfrage“ kommt ein Vertrag über die konkrete Reparatur erst durch Annahme eines von Smartronik unterbreiteten Angebots oder durch eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung zustande.

Bei einem nach der Diagnose übermittelten Reparaturangebot entscheidet der Kunde, ob die angebotene Reparatur durchgeführt werden soll.

Bei Nutzung eines handschriftlichen Auftragszettels kommt der Vertrag entsprechend den auf dem Auftragszettel angegebenen Leistungen und Bedingungen sowie durch Annahme des Auftrags durch Smartronik zustande.

5. Diagnose

Ist die Ursache eines Fehlers nicht eindeutig feststellbar oder wurde ausdrücklich eine Diagnose beauftragt, wird das Gerät technisch überprüft.

Für die Diagnose von Smartphones und Tablets wird grundsätzlich eine Diagnosegebühr von 35,00 € berechnet, soweit beim jeweiligen Auftrag oder Angebot kein anderer Betrag angegeben ist.

Für die Diagnose von Laptops wird grundsätzlich eine Diagnosegebühr von 39,00 € berechnet, soweit beim jeweiligen Auftrag oder Angebot kein anderer Betrag angegeben ist.

Maßgeblich ist der bei Auftragserteilung angezeigte oder individuell vereinbarte Betrag.

Wird anschließend eine Reparatur durch Smartronik durchgeführt, wird die Diagnosegebühr auf die Reparaturkosten angerechnet, soweit beim jeweiligen Auftrag oder Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Kann eine Reparatur oder weitergehende Diagnose vor Ort nicht durchgeführt werden und stimmt der Kunde einer Weiterleitung an eine spezialisierte Partnerfirma zu, können hierfür zusätzliche Diagnose- bzw. Bearbeitungskosten entstehen.

Bei erfolgloser Prüfung durch eine Partnerfirma kann die gesamte Diagnosegebühr derzeit 65,00 € betragen. Der Kunde wird vor einer kostenpflichtigen Weiterleitung über die hierfür geltenden Bedingungen informiert.

6. Reparaturangebote und Preisfreigabe

Stellt sich während der Diagnose heraus, dass die ursprünglich ausgewählte Reparatur nicht ausreichend ist oder zusätzliche Defekte vorliegen, kann Smartronik dem Kunden ein geändertes Reparaturangebot unterbreiten.

Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Kunden durchgeführt.

Lehnt der Kunde das Reparaturangebot ab oder ist eine Reparatur technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll, wird das Gerät grundsätzlich unrepariert zurückgegeben bzw. zurückgesendet. Eine vereinbarte Diagnosegebühr bleibt hiervon unberührt.

7. Reparaturdauer

Angegebene Reparatur- und Bearbeitungszeiten stellen grundsätzlich unverbindliche Richtwerte dar, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin zugesagt wurde.

Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann insbesondere von Ersatzteilverfügbarkeit, Fehlerbild, erforderlicher Diagnose, Auslastung sowie einer gegebenenfalls notwendigen Weiterleitung an spezialisierte Partnerunternehmen abhängen.

Verzögerungen aufgrund nicht verfügbarer Ersatzteile, erforderlicher Kundenfreigaben oder einer Weiterleitung an externe Spezialisten können die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.

8. Einsendung von Geräten

Für Einsendungen innerhalb Deutschlands kann dem Kunden im Rahmen der Auftragserstellung ein DHL-Versandlabel zur Verfügung gestellt werden.

Der Kunde hat das Gerät transportsicher zu verpacken.

Soweit nicht ausdrücklich für die Reparatur erforderlich, sollen keine Originalverpackungen, Ladegeräte, Kabel, SIM-Karten, Speicherkarten oder sonstigen Zubehörteile mitgesendet werden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor dem Versand die für das verwendete Versandlabel geltenden Haftungs- und Versicherungsgrenzen zu prüfen. Übersteigt der Wert des eingesendeten Geräts die Transportversicherung, liegt es in der Verantwortung des Kunden, gegebenenfalls eine geeignete zusätzliche Transportversicherung zu wählen.

Ein Versandservice wird grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands angeboten. Einsendungen und Rücksendungen ins Ausland werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung durchgeführt.

9. Abholung und Abholstation

Fertig bearbeitete Geräte können nach entsprechender Benachrichtigung persönlich oder – sofern für den jeweiligen Auftrag vorgesehen – über die 24/7-Abholstation abgeholt werden.

Bei Nutzung der Abholstation erhält der Kunde die erforderlichen Zugangsdaten bzw. einen Abholcode.

Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.

Mit Öffnung des zugewiesenen Fachs durch Verwendung des übermittelten Abholcodes gilt das Fach als durch den Kunden bzw. eine von ihm entsprechend autorisierte Person geöffnet.

Die Herausgabe des Geräts kann von der vollständigen Bezahlung der fälligen Forderungen abhängig gemacht werden.

10. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angezeigten bzw. individuell vereinbarten Preise.

Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestell- bzw. Auftragsprozess angezeigt oder individuell vereinbart.

Je nach Auftrag können insbesondere Überweisung, Echtzeitüberweisung, PayPal, Kartenzahlung oder andere angebotene elektronische Zahlungsarten zur Verfügung stehen.

Bei Versandaufträgen oder Nutzung der Abholstation kann die vollständige Bezahlung vor Rückversand bzw. Abholung verlangt werden.

Bargeld darf Versandpaketen oder über die Abgabestation hinterlegten Geräten nicht beigelegt werden.

11. Ersatzteile

Je nach Gerät und gewählter Reparatur können Originalersatzteile, Original-Serviceware, aus Originalgeräten gewonnene Originalteile („Pulled Parts“) oder qualitativ hochwertige kompatible Ersatzteile verwendet werden.

Welche Ersatzteilqualität Bestandteil des jeweiligen Reparaturauftrags ist, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Reparaturangebot oder einer individuellen Vereinbarung.

Bei bestimmten Geräten können nach dem Einbau kompatibler Ersatzteile systemseitige Hinweise erscheinen, beispielsweise dass ein Bauteil nicht verifiziert werden konnte oder als unbekanntes Bauteil erkannt wird.

Soweit dies aufgrund der gewählten Ersatzteilart zu erwarten ist, stellt ein solcher systemseitiger Hinweis allein keinen Mangel der Reparatur dar, sofern das Ersatzteil ansonsten die vereinbarte Funktion erfüllt und der Kunde vor Auftragserteilung entsprechend informiert wurde.

12. Vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile

Smartronik ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte, gebrauchte oder anderweitig beschaffte Ersatzteile zu verbauen.

Werden kundeneigene Ersatzteile ausnahmsweise nach vorheriger Vereinbarung verwendet, kann Smartronik insbesondere keine Verantwortung für deren Qualität, Kompatibilität, Haltbarkeit oder Fehlerfreiheit übernehmen.

Die gesetzlichen Haftungsrechte hinsichtlich der von Smartronik selbst erbrachten Werkleistung bleiben hiervon unberührt.

13. Entsperrung und Funktionsprüfung

Für eine vollständige Diagnose und Funktionsprüfung kann es erforderlich sein, das Gerät zu entsperren.

Der Kunde hat Smartronik hierfür, soweit erforderlich und zumutbar, einen Sperrcode, ein Passwort oder ein Sperrmuster zur Verfügung zu stellen oder vorhandene Sperren vor Übergabe bzw. Einsendung zu entfernen.

Ohne Möglichkeit zur Entsperrung kann die Funktionsprüfung eingeschränkt oder vollständig unmöglich sein.

Kann eine bestimmte Funktion aufgrund einer Gerätesperre nicht geprüft werden, kann Smartronik nicht bestätigen, dass diese Funktion vor oder nach der Reparatur ordnungsgemäß funktioniert.

14. Datensicherung und Datenverlust

Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe oder Einsendung des Geräts eine vollständige Sicherung seiner Daten anzufertigen, soweit dies aufgrund des Gerätezustands möglich und zumutbar ist.

Bei Reparatur- und Diagnosearbeiten kann ein Verlust vorhandener Daten technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Eine Verpflichtung zur Datensicherung durch Smartronik besteht nur, wenn eine Datensicherung oder Datenrettung ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist.

Für Datenverluste haftet Smartronik im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

15. Datenrettung

Bei Datenrettungsaufträgen ist ein Erfolg nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Aufgrund der Art des jeweiligen Defekts kann nicht garantiert werden, dass sämtliche oder bestimmte Daten wiederhergestellt werden können.

Ist eine Datenrettung mit den bei Smartronik vorhandenen technischen Möglichkeiten nicht durchführbar, kann nach vorheriger Zustimmung des Kunden eine Weiterleitung an ein spezialisiertes Partnerunternehmen bzw. Datenrettungslabor angeboten werden.

Über hierdurch entstehende zusätzliche Kosten und voraussichtliche Bearbeitungszeiten wird der Kunde vor der Weiterleitung informiert.

16. Vorreparaturen, geöffnete und manipulierte Geräte

Bereits durch den Kunden oder durch Dritte geöffnete, zerlegte, veränderte oder vorreparierte Geräte können von der Bearbeitung ausgeschlossen werden.

Insbesondere bei bereits vorgenommenen Lötarbeiten, Reflow-Versuchen, fehlenden Bauteilen, beschädigten Leiterplatten, unsachgemäßen Reparaturversuchen oder unvollständig eingesendeten Geräten kann eine zuverlässige Diagnose oder Reparatur nicht mehr möglich sein.

Smartronik behält sich vor, solche Geräte nach Prüfung nicht zu bearbeiten.

Bereits durch Fremdeingriffe entstandene Schäden sowie hieraus resultierende Folgefehler sind nicht Bestandteil der von Smartronik übernommenen Verantwortung.

17. Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden

Bei Geräten mit Flüssigkeits- oder Feuchtigkeitsschäden können Korrosion und andere Folgeschäden auch zeitverzögert auftreten.

Eine Reparatur kann deshalb nicht gewährleisten, dass ein entsprechendes Gerät dauerhaft störungsfrei funktioniert.

Soweit bei einem Flüssigkeits- oder Feuchtigkeitsschaden lediglich eine Datenrettung bzw. Wiederherstellung einer kurzfristigen Betriebsfähigkeit zum Zweck der Datenübertragung vereinbart wurde, stellt die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Geräts keinen geschuldeten Erfolg dar.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden hinsichtlich der tatsächlich von Smartronik erbrachten Leistungen bleiben unberührt.

18. Gewährleistung und Mängelhaftung

Für die von Smartronik erbrachten Leistungen und gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn eine solche ausdrücklich zugesagt wurde. Umfang und Bedingungen einer zusätzlichen Garantie ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung.

Nicht als Mangel der durchgeführten Reparatur gelten Defekte oder Beeinträchtigungen, die nicht auf die ausgeführte Reparatur oder ein von Smartronik geliefertes Ersatzteil zurückzuführen sind.

Dies gilt insbesondere für bereits vorhandene Vorschäden, unabhängig von der Reparatur auftretende Defekte anderer Bauteile sowie Schäden aufgrund nachträglicher äußerer Einwirkung.

19. Haftung

Smartronik haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, aufgrund eines ausdrücklich übernommenen Garantieversprechens, soweit vereinbart, sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

20. Nicht abgeholte Geräte und Aufbewahrungskosten

Nach Abschluss der Reparatur, Diagnose oder sonstigen Bearbeitung wird der Kunde darüber informiert, dass sein Gerät zur Abholung bereitsteht bzw. zurückgesendet werden kann.

Holt der Kunde ein zur Abholung bereitgestelltes Gerät trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, kann er nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Annahmeverzug geraten.

Ab 30 Tagen nach Zugang der Abholaufforderung kann Smartronik für die weitere Aufbewahrung angemessene Lager- und Aufbewahrungskosten berechnen. Diese betragen 1,00 € je Kalendertag.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Smartronik keine oder wesentlich geringere Aufbewahrungskosten entstanden sind.

Smartronik ist nicht verpflichtet, Geräte auf unbestimmte Zeit unentgeltlich aufzubewahren.

Bestehen fällige Forderungen aus dem Reparatur-, Diagnose- oder Datenrettungsauftrag, bleiben die gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte von Smartronik, insbesondere das Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB, unberührt.

Eine Verwertung oder Veräußerung eines nicht abgeholten Geräts erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen sowie gegebenenfalls erforderlicher Fristsetzungen, Androhungen und Benachrichtigungen.

Ein Eigentumsübergang des Geräts auf Smartronik allein aufgrund einer unterbliebenen Abholung oder nicht erfolgten Zahlung findet nicht statt.

21. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Von Smartronik gelieferte Waren und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Smartronik, soweit dies rechtlich möglich ist.

Smartronik kann die Herausgabe eines reparierten Geräts bis zur Begleichung der fälligen Forderungen aus dem betreffenden Auftrag verweigern, soweit ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht besteht.

Gesetzliche Pfandrechte bleiben unberührt.

22. Transportschäden

Für Verbraucher gilt:

Werden Sendungen mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird darum gebeten, diese möglichst unmittelbar beim Zusteller zu reklamieren und Smartronik zu informieren.

Die Versäumung einer solchen Reklamation hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Ansprüche des Verbrauchers. Eine zeitnahe Meldung erleichtert jedoch die Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister oder einer Transportversicherung.

Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften über Gefahrübergang sowie gegebenenfalls die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

23. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Smartronik bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, kann mit der Diagnose oder Reparatur vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden.

Widerruft der Verbraucher den Vertrag anschließend, kann für die bis zum Widerruf bereits vertragsgemäß erbrachten Leistungen ein gesetzlich zulässiger Wertersatz zu leisten sein.

Das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über Dienstleistungen erlischt unter den gesetzlichen Voraussetzungen bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

24. Warenverkauf und POS-Shop

Werden über Smartronik Waren unabhängig von einer Reparatur verkauft, gelten die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise, Lieferbedingungen und Zahlungsarten.

Bei einem Online-Kaufvertrag gelten ergänzend die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen und gegebenenfalls eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

25. Vertragssprache und Vertragstext

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Soweit der Vertrag elektronisch geschlossen wird, werden dem Kunden die wesentlichen Vertragsinformationen sowie die geltenden Bedingungen in Textform oder auf andere gesetzlich vorgesehene Weise zur Verfügung gestellt.

26. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Durchführung von Diagnose- und Reparaturaufträgen, Datenrettungen und Kaufverträgen sowie zur Zahlungs-, Versand- und Abrechnungsabwicklung verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Smartronik.

27. Verbraucherschlichtung

Soweit die gesetzlichen Informationspflichten anwendbar sind, gilt:

Smartronik ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

28. Schlussbestimmungen

Gegenüber Unternehmern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.